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GENOSSENSCHAFT

Informationen zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für Abschluss eines Dauernutzungsvertrags und den Einzug in eine unserer Wohnungen in Moers.

Als Mitglied profitieren Sie zudem von einer starken Gemeinschaft, sicheren Wohnverhältnissen und vielen weiteren Vorteilen.

Gut und sicher wohnen

  • Sehr günstige Mieten, häufig am unteren Rand des örtlichen Mietspiegels
  • Keine Eigenbedarfskündigung
  • Langfristige Perspektive 
  • Eine Kaution ist nur in Ausnahmefällen erforderlich

 

Kurze Wege und Persönlicher Kontakt

  • Da sich unser Wohnungsbestand ausschließlich in Moers befindet, lassen sich viele Anliegen schnell, persönlich und unkompliziert lösen

 

Dividende 

  • Bis zu 4 % Ausschüttung je nach Jahresergebnis

 

Wohnungsbauprämie

  • Gegebenenfalls staatliche Förderung auf Ihre Einzahlung
  • Wir bereiten den Antrag vor – Sie unterschreiben nur

 

Mitspracherecht

  • Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung
  • Stimmrecht und Mitgestaltung der Genossenschaft

Beitritt

  • Jede/r Vertragspartner/in im Mietverhältnis (z. B. alleinstehende Personen oder Paare) erwirbt mindestens einen Genossenschaftsanteil
  • Ein Anteil kostet 300 Euro
  • Es können maximal zehn Anteile pro Mitglied erworben werden
  • Bereits bei Beitritt hinterlegen Sie Ihren Wohnungswunsch

 

Während der Mitgliedschaft

  • Während der Nutzung einer Genossenschaftswohnung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft ausgeschlossen
  • In der Regel jährliche Auszahlung einer Dividende. 
  • Die Dividende wird ausschließlich für ein komplettes Geschäftsjahr gezahlt. Im Eintrittsjahr entsteht daher noch kein Dividendenanspruch.
  • Jährliche Mitgliederversammlung

 

Kündigung

  • Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist erst möglich, wenn kein Wohnraumnutzungsverhältnis mehr besteht
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft mit Frist von zwei Jahren zum Geschäftsjahresende gekündigt werden 
  • Die eingezahlten Genossenschaftsanteile werden vollständig zurückgezahlt, sobald alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • Beispiel:  
    • Eingang der Kündigung:       31.07.2025
    • Geschäftsjahresende:           31.12.2025
    • Kündigung wirksam zum:      31.12.2027
    • Auszahlung des Guthabens nach Mitgliederversammlung: bis spätestens 30.06.2028

Sie möchten Mitglied werden?

Bitte kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin:

E-Mail:​ info@bauverein-moers.de

Tel.: ​​02841/99891-0

Telefonzeiten
Mo.–Fr.08:00–12:30 Uhr
Mo.–Mi.13:15–16:00 Uhr
Do.13:15–18:00 Uhr