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Bauverein Moers eG
Homberger Straße 117 F
47441 Moers

Tel.: 02841 - 99 89 1 - 0
Fax: 02841 - 99 89 1 - 26

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Nutzungsbedingungen der ServiceCard

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

   
1.
Die Bauverein Moers eG (nachstehend Genossenschaft genannt) gibt eine Mitgliederkarte mit der Bezeichnung "Bauverein ServiceCard" heraus.
2.
Das Mitglied der Genossenschaft erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verwendung und zum Gebrauch der "Bauverein ServiceCard" durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Karte als verbindlich an.
3.
Die Karte erhalten nur Mitglieder der Genossenschaft. Eine weitere, so genannte Partnerkarte kann gegen eine einmalige Gebühr von 5,00 € gesondert bestellt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur "Bauverein ServiceCard" gelten für die Inhaber der Partnerkarte entsprechend.
4.
Die Karte bleibt im Eigentum der Genossenschaft. Sie ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift und nach Erhalt zu unterzeichnen. Die Karte ist nicht übertragbar.
5.
Die Gültigkeit der "Bauverein ServiceCard" erlischt:
  • durch Kartenrückgabe,
  • mit Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft,
  • mit Herausgabe einer neuen "Bauverein ServiceCard",
  • mit dem Tod der Person, die gemäß Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Bauverein ServiceCard unterschrieben hat,
  • mit dem Zugang der Kündigung (vergl. Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
6.
Die Karte berechtigt den Karteninhaber, die jeweiligen Vergünstigungen der Unternehmen (nachfolgend Kooperationspartner) in Anspruch zu nehmen, die darüber entsprechende Verträge mit der Genossenschaft geschlossen haben. Eine Übersicht über Vergünstigungen erhält der Karteninhaber über entsprechende Informationsbroschüren und im Internet unter www.bauverein-moers.de.
7.
Die Genossenschaft ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken, z.B. bei Sonderaktionen. Die angegebenen Leistungen in den Prospektinformationen und im Internet sind unverbindlich. Einen Rechtsanspruch gegenüber der Genossenschaft oder dem Kooperationspartner kann der Karteninhaber deshalb nicht herleiten.
8.
Wenn der Kooperationspartner es wünscht, hat der Karteninhaber neben der "Bauverein ServiceCard" auch seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Daten des Karteninhabers mit denen auf dem Dokument übereinstimmen. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, weitergehende Daten als die auf der "Bauverein ServiceCard" aufgedruckten zu notieren, wenn dies der Karteninhaber nicht wünscht.
9.
Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies der Genossenschaft unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € je Karte durch die Genossenschaft. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Verlustanzeige entstehen, haftet die Genossenschaft nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei grobem Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Karteninhabers.
10.
Die Genossenschaft übernimmt durch die Übergabe der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Leistungen der in den Informationsbroschüren oder im Internet unter www.bauverein-moers.de genannten Einrichtungen. Für die Nutzung dieser Einrichtungen gelten im Übrigen die einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sollte es der Genossenschaft aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, die Kartenvorteile den Karteninhabern zu gewähren, besteht kein Anspruch auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11.
Die Genossenschaft kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. Die Karteninhaber können das "Bauverein ServiceCard"-Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Rückgabe der Karte kündigen. Das "Bauverein ServiceCard"-Vertragsverhältnis und der Partnerkarte endet ansonsten mit Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft oder mit dem Tod der Person, die gemäß Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der "Bauverein ServiceCard" unterschrieben hat.
12.
Spätestens bei Beendigung der Mitgliedschaft ist die "Bauverein ServiceCard" und die Partnerkarte der Genossenschaft zurückzugeben oder selbständig durch den Karteninhaber unbrauchbar zu machen. Entsprechendes gilt, wenn die Genossenschaft gemäß Ziffer 5 c) dieser AGB eine neue "Bauverein ServiceCard" herausgibt.
13.
Ist das "Bauverein ServiceCard"-Vertragsverhältnis beendet, wird der Karteninhaber die Rechte aus der "Bauverein ServiceCard" nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere bei Vertragsverhältnissen, die der Karteninhaber unter Vorlage der "Bauverein ServiceCard" auf unbestimmte Zeit geschlossen hat. Der Karteninhaber wird seinen Vertragspartner über die Beendigung des ServiceCard-Vertragsverhältnisses unverzüglich in Kenntnis setzen.
14.
Die Genossenschaft ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden vorab schriftlich und im Internet unter www.bauverein-moers.de mitgeteilt. Durch Weiterbenutzung der Karte werden diese Änderungen anerkannt. Hierauf werden wir in der Mitteilung noch einmal gesondert hinweisen.
15.
Die Genossenschaft ist berechtigt, die Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
16.
Die Parteien vereinbaren als örtlichen Gerichtsstand und Erfüllungsort - soweit gesetzlich zulässig - Moers.
17.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen - einschließlich dieser Klausel - der Schriftform.