Häufige Fragen zum Dauernutzungsverhältnis
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Ihre Wohnung und das Zusammenleben beim Bauverein Moers. Wenn Ihr Anliegen hier nicht beantwortet wird, sprechen Sie uns bitte an.
Die Hausordnung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Dauernutzungsvertrag. Da sich die Regelungen je nach Objekt unterscheiden können, ist die für Ihr Haus geltende Fassung maßgeblich. Wenn Ihnen diese nicht mehr vorliegt, wenden Sie sich bitte an uns.
Die Reinigungspflichten sind in der jeweiligen Hausordnung geregelt. Bitte beachten Sie die dort festgelegten Aufgaben und gegebenenfalls den Reinigungsplan Ihres Hauses.
Werden Reinigungspflichten wiederholt nicht erfüllt, teilen Sie uns bitte schriftlich mit, welche Bereiche und Zeiträume betroffen sind.
Bitte melden Sie Schäden und technische Störungen zunächst bei uns. Geben Sie Ihre Anschrift, eine Kontaktmöglichkeit und eine möglichst genaue Beschreibung des Problems an. Fotos können uns helfen, den Schaden einzuschätzen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Schadenmeldung“.
Bei dringenden Schäden, die nicht bis zum nächsten Werktag warten können, stehen Ihnen die Notdienste unserer Vertragsunternehmen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise ein Wasserrohrbruch oder ein vollständiger Heizungsausfall während der Heizperiode.
Die für Ihr Haus zuständigen Unternehmen finden Sie über die Adresssuche auf unserer Seite „Schadenmeldung“. Bitte nutzen Sie die Notdienste ausschließlich in dringenden Fällen.
Ein gutes Zusammenleben braucht gegenseitige Rücksichtnahme. Wenn es dennoch zu Störungen oder Konflikten kommt, möchten wir Sie bei der Klärung unterstützen. So gehen Sie am besten vor:
Zunächst das Gespräch suchen
Oft lässt sich ein Problem durch ein ruhiges, freundliches Gespräch lösen. Möglicherweise ist Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn gar nicht bewusst, dass Sie sich gestört fühlen. Sprechen Sie deshalb möglichst konkret an, was Sie beeinträchtigt.
Wenn Sie sich jedoch unsicher oder bedroht fühlen, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Beschwerden schriftlich einreichen
Führt das Gespräch zu keiner Verbesserung oder kommt ein persönlicher Austausch nicht infrage, reichen Sie Ihre Beschwerde bitte schriftlich und mit Ihrer Unterschrift bei uns ein. Ob per Brief oder als Scan per E-Mail bleibt Ihnen überlassen.
Damit wir Ihr Anliegen prüfen können, benötigen wir folgende Angaben:
- Ihre Kontaktdaten: Name, Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.
- Was ist passiert? Beschreiben Sie die Störung und deren Auswirkungen möglichst konkret und sachlich.
- Wann und wo? Nennen Sie Datum, Uhrzeit, gegebenenfalls die Dauer sowie den Ort des Vorfalls.
- Wer ist beteiligt? Benennen Sie, soweit bekannt, die verursachende Person oder Wohnung sowie mögliche Zeugen.
- Was wurde bereits unternommen? Teilen Sie uns mit, ob Sie bereits ein Gespräch geführt haben und mit welchem Ergebnis.
Pauschale Angaben wie „ständig laut“ oder „niemand putzt“ reichen für eine gezielte Klärung häufig nicht aus. Beschreiben Sie bitte konkrete Vorfälle, die Sie selbst beobachtet haben.
Anonyme Beschwerden bearbeiten wir nicht. Für eine sorgfältige Prüfung und mögliche Rückfragen benötigen wir Ihren Namen.
Wiederholte Störungen dokumentieren
Bei wiederkehrenden Problemen führen Sie bitte ein Protokoll. Notieren Sie jeweils Datum, Beginn, Ende und Art der Störung sowie mögliche Zeugen. Beschreiben Sie bei Lärm beispielsweise, welche Geräusche zu hören waren und wie diese Sie in Ihrer Wohnung beeinträchtigt haben.
So bearbeiten wir Ihre Beschwerde
Wir prüfen Ihre Angaben und klären die weiteren Schritte. Dazu können Rückfragen an Sie und eine Stellungnahme der anderen Seite gehören. Ob und welche Maßnahmen möglich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Eine Beschwerde führt daher nicht automatisch zu einer Abmahnung oder anderen Maßnahmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine sorgfältige Klärung Zeit benötigen kann. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen nicht alle Einzelheiten zu anderen Mietverhältnissen mitteilen. Treten weitere Störungen auf, informieren Sie uns bitte schriftlich über die neuen Vorfälle.
Bei akuter Gefahr
Bei einer unmittelbaren Bedrohung oder Gefahr wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei oder Feuerwehr. Eine Mitteilung an uns ersetzt keine sofortige Hilfe.
Veränderungen, die in die Bausubstanz oder die technischen Installationen eingreifen, benötigen unsere vorherige Genehmigung. Die Arbeiten müssen durch Fachhandwerker ausgeführt werden.
Bitte fragen Sie die Genehmigung schriftlich an und beschreiben Sie die geplante Maßnahme möglichst konkret. Fügen Sie idealerweise bereits das Angebot eines Fachunternehmens bei. Beginnen Sie mit den Arbeiten erst, wenn Ihnen unsere schriftliche Genehmigung vorliegt.
Der Einzug einer weiteren Person muss uns zwingend angezeigt werden. Bitte setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die erforderlichen Schritte mit Ihnen abstimmen können.
Die zuziehende Person muss grundsätzlich Mitglied unserer Genossenschaft werden – auch wenn sie nicht in den Dauernutzungsvertrag aufgenommen wird. Für Ihre eigenen Kinder gilt diese Voraussetzung nicht.
Soll die zuziehende Person auch in den Dauernutzungsvertrag aufgenommen werden, müssen Sie dies ausdrücklich bei uns beantragen. Der Einzug oder die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einer Aufnahme in den Vertrag.
Für die übliche Haltung von Kleintieren benötigen Sie keine Genehmigung. Die Haltung von Hunden und Katzen muss vorab von uns genehmigt werden.
Bitte fragen Sie vor der Anschaffung bei uns nach. Wenn Sie unsicher sind, ob für das gewünschte Tier eine Genehmigung erforderlich ist, klären Sie dies ebenfalls vorab mit uns.
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Postanschrift schriftlich mit. Geben Sie dabei Ihren Namen und die Anschrift Ihrer Wohnung an, damit wir die Mitteilung zuordnen können.
Aktuelle Kontaktdaten helfen uns, Sie bei Rückfragen oder notwendigen Terminabsprachen zu erreichen.
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Bankverbindung schriftlich mit. Für die Änderung des SEPA-Lastschriftmandats benötigen wir Ihre persönliche Unterschrift. Eine formlose E-Mail ohne Unterschrift reicht hierfür nicht aus.
Wird uns die Änderung unmittelbar durch Ihre Bank bestätigt, ist eine zusätzliche persönliche Unterschrift nicht erforderlich.
Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung. Je früher Sie uns über Zahlungsschwierigkeiten informieren, desto eher können wir gemeinsam prüfen, welche Lösung möglich ist.
Eine Ratenzahlung muss individuell mit uns vereinbart werden. Sie entsteht nicht allein dadurch, dass Teilbeträge überwiesen werden.
Bitte reichen Sie Ihre Kündigung mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift bei uns ein. Sie können uns das unterschriebene Schreiben per Post oder als Scan per E-Mail übermitteln. Eine einfache E-Mail ohne unterschriebenes Kündigungsschreiben reicht nicht aus.
Sind mehrere Personen Vertragspartner, müssen alle die Kündigung unterschreiben. Geben Sie bitte die Anschrift Ihrer Wohnung und den gewünschten Beendigungstermin an. Beachten Sie dabei die für Ihren Dauernutzungsvertrag geltende Kündigungsfrist.
Nach Prüfung Ihrer Kündigung bestätigen wir Ihnen den Beendigungstermin und informieren Sie über die weiteren Schritte zur Wohnungsrückgabe.
Vor dem Auszug führen wir regelmäßig eine Vorabnahme durch. Dabei besprechen wir mit Ihnen den Zustand der Wohnung und klären, welche Arbeiten bis zur Rückgabe gegebenenfalls erforderlich sind.
Die Vorabnahme ersetzt nicht die abschließende Wohnungsübergabe. Bitte stimmen Sie die Termine frühzeitig mit uns ab.
Eine vorzeitige Beendigung des Dauernutzungsvertrags ist in der Regel nicht möglich. Bitte planen Sie Ihren Umzug unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfrist.
Unsere Wohnungen werden nach den Vergaberegeln der Genossenschaft vergeben. Deshalb können Sie Ihre Wohnung nicht selbst verbindlich an einen Nachmieter weitergeben. Auch ein Nachmietervorschlag führt nicht automatisch zu einer vorzeitigen Entlassung aus dem Vertrag.
E-Mail: info@bauverein-moers.de
Tel.: 02841/99891-0
| Telefonzeiten | |
|---|---|
| Mo.–Fr. | 08:00–12:30 Uhr |
| Mo.–Mi. | 13:15–16:00 Uhr |
| Do. | 13:15–18:00 Uhr |